HAUSORDNUNG

1. Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Meldegesetzes seine persönlichen Daten sowie meldeschein-relevante Zusatzinformationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.

2. Das Boardinghouse stellt für jedes Zimmer mindestens eine Schlüsselkarte zur Verfügung. Bis zu 3 Schlüsselkarten werden dem Gast kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für jede weitere Schlüsselkarte ist das Boardinghouse berechtigt, eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Karte in Ansatz zu bringen. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden. Der Zimmerschlüssel ist beim Verlassen des Boardinghouses wieder abzugeben.

3. Der Gast hat das Zimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Gleiches gilt für das Gebäude, Inventar sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Schäden, Funktionsstörungen und sonstige Mängel hat der Gast dem Boardinghouse unverzüglich zu melden.
4. Am Abreisetag ist das Zimmer sauber, vollständig geräumt und im selben Zustand wie bei der Anreise zurückzugeben. Das Inventar der Zimmer darf nicht entfernt werden.

5. Zur Vermeidung witterungsbedingter Schäden sind Türen und Fenster der Zimmer bei Wind, Regen, Schnee oder Frost ordnungsgemäß verschlossen zu halten.

6. Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Boardinghouses gehalten werden. Der Vermieter ist berechtigt, für jedes Haustier pro Tag eine Gebühr in Höhe von EUR 9,00 in Ansatz zu bringen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

7. Rundfunk-, Fernseh- und Geräte zur Wiedergabe von Musik sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Von 22:00 bis 6:00 ist auf dem gesamten Gelände (Hoflacher Straße 41 bis 53) Ruhe zu halten.

8. Aufgrund von Brandschutzauflagen dürfen im Zimmer keine eigenen mit Strom betriebenen Geräte, z.B. Tauchsieder, Heizgeräte, Bügeleisen genutzt werden. Sollten aufgrund der Nutzung derartiger Geräte Kosten entstehen z.B. für Feueralarm, Beschädigung des Inventars, so haftet der Gast für diese Kosten in vollem Umfang. Diese Regel gilt nicht für Ladegeräte, Laptops und Spielekonsolen.

9. Nicht im Boardinghouse gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Das Boardinghouse kann den Zutritt im Einzelfall verwehren. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

10. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer im Boardinghouse zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Für das Verhalten bzw. von Kindern verursachte Schäden und Folgeschäden haften die Erziehungsberechtigten.

11. Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Zimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Boardinghouse das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 (insbesondere als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen) zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Boardinghouse einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

12. Der Gast hat sämtliche Manipulationen der Rauchwarnmelder zu unterlassen (z.B. die Deaktivierung, das Abhängen, die Beschädigung und/oder sonstige Manipulation). Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung hat der Gast dem Boardinghouse sämtliche hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen (§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies gilt insbesondere, wenn durch das widerrechtliche Rauchen (z.B. durch Auslösung der Rauchmelder) oder die Manipulation der Rauchmelder der Feueralarm ausgelöst wird und dem Boardinghouse hierdurch ein Schaden entsteht (z.B. Einsatzkosten der Feuerwehr). Wenn und soweit der Gast durch vertragswidriges Verhalten einen Feuerwehreinsatz verursacht hat, hat er das Boardinghouse zudem von einer etwaigen diesbezüglichen Inanspruchnahme durch die Feuerwehr freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsatzkosten der Feuerwehr sich regelmäßig auf einen Betrag in Höhe von mehreren tausend Euro belaufen können.

13. Der Gast darf öffentliche Bereiche bei Verfügbarkeit mitbenutzen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Bereiche bei Bedarf des Boardinghouse auch für Sonderveranstaltungen etc. genutzt werden. In diesem Fall ist eine Mitbenutzung öffentlichen Bereiche ausgeschlossen.

14. In den Gemeinschaftsräumen stehen dem Gast Waschmaschinen und Trockner als Service zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes benutzt. Der Gast hat die Geräte vor Benutzung gründlich auf Beschädigungen und Rückstande zu überprüfen und dem Boardinghouse im Falle von Beschädigungen oder Fehlfunktionen unverzüglich zu benachrichtigen. Das Boardinghouse haftet nicht für Wäsche, die liegengelassen, gestohlen, verfärbt, auf andere Weise beschmutzt, eingelaufen oder auf andere Weise beschädigt wurde. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Gäste zu hinterlassen. Die Benutzung dieser Geräte ist kostenpflichtig. Der Schlüssel zur Benutzung der Geräte kann an der Rezeption gegen Leistung eines Deposits abgeholt werden.

15. Im Brandfall sind die durch Fluraushang bekanntgegebenen Fluchtwege zu benutzen. Die Gäste haben sich am Anreisetag über die Aushänge und die örtlichen Begebenheiten zu informieren. Die Fluchtwege sind frei zu halten. Brandschutztüren sind geschlossen zu halten. Brandschutzanlagen dürfen nicht manipuliert oder missbräuchlich verwendet werden. Es dürfen keine feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffe auf den Zimmern gelagert werden. Im Gebäude darf nicht gegrillt sowie geraucht werden. Im Falle eines Brandes dürfen die Aufzüge nicht benutzt werden. Offenes Feuer in den Zimmern ist nicht erlaubt, auch keine Kerzen oder Teelichter.

16. Bei der Nutzung des für den Gast kostenfreien W-LAN (sofern verfügbar) sind die Bestimmungen des Datenschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Der Gast ist verpflichtet, keine unzulässigen Maßnahmen vorzunehmen (z. B. Verbreitung von Raubkopien, filesharing). Verstöße sind dem Boardinghouse unverzüglich anzuzeigen. Die Verletzung dieser Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
17. Das Boardinghouse ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, wenn der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Boardinghouse schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

18. Weiterhin haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Boardinghouses Gültigkeit – diese stehen Ihnen zur Einsicht unter zur Verfügung (bitte klicken Sie hier) oder können an der Rezeption erfragt werden.

19. Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere die Störung des Hausfriedens, können zu Abmahnungen und zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

20. Änderungen unserer Hausordnung sind jederzeit möglich und an der Rezeption beim Check-In einzusehen.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause.

Stand: November 2022