ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bei uns können Sie sich ganz wie zu Hause fühlen. Unsere Snooze Apartments gewähren Ihnen mehr Privatsphäre als ein Hotel, gleichzeitig profitieren Sie von einem dezenten Service, den Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen können.

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern/Apartments zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Boardinghouses („Beherbergungsvertrag“ und nachfolgend auch als „Vertrag“ bezeichnet). Das Boardinghouse darf seine Leistungen durch Dritte erbringen.

 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von dem Boardinghouse vorher ausdrücklich in Textform anerkannt.

 

2. Vertragsabschluss, Nutzung

2.1 Vertragspartner sind das Boardinghouse und der Gast. Der Vertrag kommt durch die auf den Antrag des Gastes (Buchungsanfrage) folgende Annahme durch das Boardinghouse (Buchungsbestätigung) zustande. Dem Boardinghouse steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail, Fax), mündlich oder telefonisch oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.

2.2 Hat ein Vermittler den Vertrag mit dem Boardinghouse für einen Gast oder Veranstalter geschlossen (§ 328 BGB), ist das Boardinghouse berechtigt und verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung gegenüber dem begünstigten Gast oder Veranstalter zu erbringen. Der Vermittler und der Gast bzw. Veranstalter haften dem Boardinghouse gegenüber in einem solchen Fall als Gesamtschuldner.

2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Boardinghouses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

2.4 Der Gast ist ausschließlich an den hierfür errichteten Ladesäulen berechtigt, sein Elektrofahrzeug gegen Entgelt aufzuladen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung, d.h. bei jeder unberechtigten Entnahme von Ladestrom durch den Gast, schuldet dieser eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung/Zurückbehaltung

3.1 Das Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung sowie für die weiteren vereinbarten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouse an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Boardinghouse vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

3.4 Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

3.5 Leistungen des Boardinghouse sind sofort nach Buchung und / oder Leistungserbringung und / oder Zugang einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Boardinghouse kann die unverzügliche Zahlung jederzeit vom Gast verlangen. Hat das Boardinghouse dem Gast ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Gast damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Boardinghouse in Verzug, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Für jede Mahnung ist das Boardinghouse berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 in Rechnung zu stellen.

3.6 Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Anzahlung, Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.7 In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Gasts, ist das Boardinghouse berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Boardinghouse ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gasts von diesem eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffern 3.6 und 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.10 Eine Aufrechnung und/oder ein Zurückbehaltungsrecht des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung und/oder die Zurückbehaltung betrifft eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung.

4. Rücktritt des Gastes (Stornierungen), Nichtinanspruchnahme der Leistung (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Gasts von dem mit dem Boardinghouse geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in dem Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Boardinghouse der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Boardinghouse und dem Gast eine Frist zum Rücktritt vom Vertrag ggf. gegen Zahlung einer pauschalen Entschädigung (auch gestaffelt nach Zeitpunkt des Rücktritts) schriftlich vereinbart wurde, so gelten diese Fristen und Pauschalen als vereinbart. In diesem Fall kann der Gast, sofern ein Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist ohne Entschädigung vereinbart worden ist, ohne Entschädigung und im Übrigen gegen Zahlung dieser Pauschale vom Vertrag zurücktreten. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.

4.3 Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Gast die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das Boardinghouse hat die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen durch anderweitige Verwendungen der Boardinghouse-Leistungen anzurechnen. Sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, hat das Boardinghouse die Wahl, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.

4.4 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, nicht bzw. nicht bis zu dem in Ziffer 6.4 genannten Zeitpunkt in Anspruch nimmt (No Show).

5. Rücktritt / Kündigung des Boardinghouses

 5.1 Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Boardinghouse in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Boardinghouses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Das Boardinghouse ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • das Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Boardinghouse-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouses zuzurechnen ist;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.2 vorliegt;
  • eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3.6, Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet wurde.

5.3 Die Kündigung bzw. der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

5.4 Im Falle der Kündigung/Rücktritt des Vertrags aus wichtigem Grund, insbesondere in den vorgenannten Fällen, ist ein Anspruch des Gasts auf Schadensersatz ausgeschlossen.

6. Zimmerbestellung, -Übergabe und -Rückgabe

 6.1 Die Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken zur Verfügung gestellt. Die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt.

6.2 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.4 Gebuchte Zimmer sind bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise schriftlich vereinbart wurde, können die Zimmer nach 18.00 Uhr durch das Boardinghouse anderweitig vergeben werden. Auf Ziffer 4.4 wird verwiesen.

6.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Boardinghouse spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung den vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gasts werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Boardinghouse kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs des Boardinghouses bleibt hiervon unberührt.

7. Haftung des Boardinghouse, Verjährung

 7.1 Das Boardinghouse haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Boardinghouse für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouse beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Boardinghouse steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

 7.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouses auftreten, wird sich das Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gasts bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Störungen oder Mängel anzuzeigen.

 7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 701 ff. BGB). Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe von EUR 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände auf einen Betrag in Höhe von EUR 800,00 beschränkt.

 7.4 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Boardinghouse-Garage oder auf einem Boardinghouse-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Boardinghouse-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalte haftet das Boardinghouse nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Der Gast ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Boardinghouse-Garage/des Boardinghouse-Parkplatzes anzuzeigen.

 7.5 Das Boardinghouse übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 7.6 Alle Ansprüche gegen das Boardinghouse verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouses, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Boardinghouses beruhen.

8. Besondere Zahlungs- und Stornobedingungen

 Bei Gruppenbuchungen von mehr als acht Zimmern oder Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen oder ergeben sich aus den entsprechenden Verträgen.

9. Schlussbestimmungen

 9.1 Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben auch die Regelungen der Hausordnung Gültigkeit – die Hausordnung steht dem Gast zur Einsicht unter snooze-apartments.com zur Verfügung oder können an der Rezeption erfragt werden.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Boardinghouses.

9.4 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des jeweiligen Boardinghouses oder nach Wahl des Boardinghouses München. In allen anderen Fällen gilt München als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

9.5 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.